Zum Inhalt springen
  • Bewölkt: 85-100% 1 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Europawahl

Alle 5 Jahre ist die Bevölkerung der Europäischen Union zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen.

Wann wird gewählt?

  • Zuletzt am 9. Juni 2024
  • Wahlperiode: 5 Jahre

Wer wird gewählt?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Was ist das Europäische Parlament?

  • Parlament der Europäischen Union (EU)
  • Eine der fünf wichtigsten Institutionen der EU
  • Sitz: in Straßburg
  • Mitglieder: 705 Abgeordnete aus 27 Nationen (davon 96 deutsche Abgeordnete)
  • Aufgaben:
    Gesetzgebung (gemeinsam mit dem EU-Ministerrat) und
    Kontrolle anderer EU-Institutionen

http://www.europarl.europa.eu/portal/de​​​​​​​

Welche Länder sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Weitere Informationen

 

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer kann gewählt werden?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, und

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • (zusätzlich bei Unionsbürgern: die ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben.)

Wie wird gewählt?

  • Den Stimmzettel erhalten die Wähler erst im Wahllokal (es sei denn sie haben Briefwahl beantragt).
  • Jeder Wähler hat 1 Stimme zu vergeben.
  • Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
  • Es findet Verhältniswahl statt.
  • Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.