Grundlegendes Ziel des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben in Pforzheim.