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Antrag zur Tierhaltung

Bei der Tierhaltung gibt es aus amtlicher Sicht zwei Varianten. Entweder wird ein Tier als Heimtier oder als Nutztier gehalten. Als Heimtiere gelten z.B. Wellensittiche oder Hunde, die als Familienmitglied in einem Haushalt leben. Nutztiere werden aus wirtschaflichen Zwecken gehalten, um mit ihnen Nahrungsmittel, Wolle oder Leder herzustellen. Hierzu zählen z.B. Kühe, Schweine, Bienen oder Fische. Die Haltung dieser Nutztiere muss vor Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde mitgeteilt werden. Hierfür können Sie das Formular für den sogenannten Tierhalterantrag verwenden.