Wie werden betroffene Menschen unterstützt?
Gemeinsam mit dem betroffenen Menschen werden der individuelle Bedarf, seine Wünsche und Ziele ermittelt, damit er bestmöglich am gesellschaftlichen Leben integriert werden kann. Dabei ist ein persönlicher und vertrauensvoller Umgang wichtig. Auf Wunsch kommen die Mitarbeiter:innen auch zu den betroffenen Menschen nach Hause.
Welche Unterstützung kann angeboten werden?
Blindenhilfe
Blinde Menschen erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen und Benachteiligungen eine Landesblindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz. Sofern die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird zusätzlich Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII), gewährt.
Antragsformulare erhalten Sie beim Jugend- und Sozialamt.
Eingliederungshilfe für Minderjährige
Behinderte Kinder erhalten Eingliederungshilfe im Rahmen der Frühförderung sowie in Sonderschulkindergärten und Sonderschulen.
Weiter wird Eingliederungshilfe in Form von Integrationshilfe für behinderte Kinder gewährt, die einen Regelkindergarten oder eine allgemeine Schule besuchen und für die ein zusätzlicher Förderbedarf entsteht, der nicht durch die Einrichtung abgedeckt werden kann.
Die Antragstellung erfolgt durch die jeweilige Einrichtung direkt beim Jugend- und Sozialamt.
- Infoflyer Eingliederungshilfe1 MBInformationen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen