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Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Handicap

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX), wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.

Leistungen der Eingliederungshilfe sind vor allem:

  • Ambulant betreutes Wohnen
  • Beschäftigung und Betreuung in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Kurzzeitunterbringung
  • Hilfsmittelversorgung
  • Hochschulhilfe
  • Persönliches Budget
  • Stationäre Unterbringung in Wohnheimen

Antragsformulare sowie weitere Auskünfte erhalten Sie beim Jugend- und Sozialamt.

Bürgerservice: Jugend- und Sozialamt Pforzheim

Eingliederungshilfe: Infos in Leichter Sprache

Zur Verfügung gestellt vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Schwerbehindertenangelegenheiten

Schwerbehindertenausweise

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beantragen. Für Pforzheimer Bürger:innen ist das Landratsamt Enzkreis zuständig. Anträge inkl. sämtlicher Erweiterungsanträge erhalten Sie auch beim Jugend- und Sozialamt. 

Weitere Informationen

 

Fahrdienst für Schwerbehinderte (Behindertenfahrdienst)

Schwerbehinderte können einen Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Teilnahme am Fahrdienst für Schwerstbehinderte stellen.

Voraussetzungen: 

  • im Schwerbehindertenausweis wurde das Merkzeichen "aG" (im Ausnahmefall auch "H") anerkannt
  • sozialhilferechtliche Voraussetzungen sind erfüllt.