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Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

Jede Vergewaltigung ist auch ein medizinischer Notfall

Im Helios Klinikum Pforzheim erhalten Betroffene Soforthilfe

Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren – nicht nur in der Seele der Betroffenen, sondern oft auch körperlich. Dennoch werden die meisten Vergewaltigungen nicht angezeigt. Viele Betroffene sind unmittelbar nach der Tat nicht in der Lage, eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige zu treffen. Viele befürchten auch, dass jemand über ihren Kopf hinweg eine Anzeige erstattet und suchen deshalb lieber keine Hilfe. Betroffene bleiben dadurch häufig medizinisch unversorgt. Entschließen sie sich später selbst dazu, Anzeige zu erstatten, sind die Beweise, die durch eine sofortige medizinische Untersuchung gesichert werden könnten, bereits nicht mehr vorhanden.

Weiterführende Informationen

Helios Klinikum Pforzheim
Zentrale Notaufnahme
Kanzlerstraße 2-6
75175 Pforzheim

Telefon: 07231 96942570

Webseite der Soforthilfe nach Vergewaltigung

Informationsflyer

Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung in Pforzheim - Video

Ärztliche Behandlung ohne Befundsicherung

Die Versorgung nach einer Vergewaltigung sollte möglichst zeitnah erfolgen (bis zu drei Tage nach der Tat). In den ersten Stunden und Tagen nach der Tat können die meisten Verletzungen und Spuren festgestellt werden. Damit können belastende Spät- oder Langzeitfolgen begrenzt werden. Eine medizinische Behandlung ist aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt sinnvoll.

Auch wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen, sollten Sie nicht zögern, eine medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Die ärztliche Untersuchung kann direkt nach der Tat in der gynäkologischen Ambulanz einer Klinik (rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, also auch als Notfall) oder einige Tage später in einer gynäkologischen Praxis durchgeführt werden.

Je nachdem, wie es Ihnen geht, kann die Anwesenheit von nahen Angehörigen oder einer Freundin/eines Freundes kann hilfreich sein. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt. Solange Sie dies nicht anders entscheiden, unterliegt die Ärztin/der Arzt der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Untersuchungskosten können i. d. R. über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sollten weitere Kosten entstehen werden Sie vor Beginn der Untersuchung/Behandlung darüber informiert, so dass Sie zustimmen oder ablehnen können.

Wenn mehr als 3 Tage vergangen sind und Sie eine medizinische Versorgung wünschen, wenden Sie sich an eine gynäkologische Praxis Ihres Vertrauens. Eine Spurensicherung (DNA-Material) ist erfahrungsgemäß nicht mehr möglich. Körperliche und seelische Veränderungen und Beschwerden können im Rahmen der ärztlichen Untersuchung in einer Praxis dokumentiert werden.

Ärztliche Behandlung mit Befundsicherung

Eine Dokumentation der Verletzungen macht die Angaben zu dem Geschehenen überprüfbar. Dies kann für ein strafrechtliches (Anzeige) aber auch zivilrechtliches Vorgehen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) von Bedeutung sein. Vielleicht erscheint Ihnen dies alles im Moment nicht so wichtig, dies kann sich im weiteren Verlauf aber ändern. Eine gute Befundung lässt sich nicht nachholen.

Wenn Sie sich für eine Untersuchung mit einer medizinischen vertraulichen Befundsicherung entscheiden, können Spuren und Verletzungen, die durch die Gewalttat an Ihrem Körper verursacht wurden, sichergestellt werden. Wenn Sie sich später doch für eine Anzeige entscheiden, können diese Befunde die Anzeige unterstützen. Die medizinische Untersuchung und Befundung ist auch ohne sichtbare äußere Verletzungen sinnvoll!

Das Wechseln der Kleidung, deren Reinigung und Duschen zerstören Spuren. Wenn es für Sie möglich ist, duschen Sie nicht vor der Untersuchung.

In den ersten Stunden und Tagen nach der Tat können die meisten Verletzungen und Spuren festgestellt werden. Eine medizinische Behandlung ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll und in Ihrem Interesse. Zögern Sie nicht das Helios Klinikum Pforzheim zu kontaktieren: Auch dann, wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen. Sollte die Vergewaltigung schon Tage zuvor erfolgt sein, bitten wir Sie, auch wegen der Personalsituation in den Kliniken, dass Sie sich möglichst am Tag anstatt nachts an eine Klinik wenden.

Die ärztliche Untersuchung und Befundsicherung wird in der gynäkologischen Ambulanz des Helios Klinikum Pforzheim seit Januar 2017 angeboten. Gynäkologische Praxen sind für die Befundsicherung nur in sehr seltenen Fällen ausgestattet. Wenden Sie sich wegen einer vertraulichen Befundsicherung möglichst an das Helios Klinikum Pforzheim. Dort helfen Ihnen erfahrene Ärztinnen und Ärzte!

Die Zentrale Notaufnahme versorgt alle Notfallpatienten und ist 52 Wochen im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden pro Tag voll einsatz- und leistungsfähig. Je nachdem, wie es Ihnen geht, kann die Anwesenheit von nahen Angehörigen oder einer Freundin/eines Freundes sehr hilfreich für sein.

Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wird von Ihnen mit der Untersuchung beauftragt. Solange Sie dies nicht anders entscheiden, unterliegt die Ärztin/der Arzt der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Untersuchungskosten können i. d. R. über die Krankenkasse abgerechnet werden. Sollten weitere Kosten entstehen werden Sie vor Beginn der Untersuchung/Behandlung darüber informiert, so dass Sie zustimmen oder ablehnen können.

Die für eine eventuelle Strafverfolgung wichtigen Befunde werden vom Helios Klinikum Pforzheim an das Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg zur Aufbewahrung gegeben. Die Aufbewahrungsfrist beträgt derzeit 1 Jahr. Nach dieser Frist werden die Proben und Befunde automatisch vernichtet. Achtung: Darüber werden Sie nicht mehr gesondert informiert!

Anzeige bei der Polizei

Sexuelle Nötigung (juristische Definition: sexuelle Handlungen ohne Eindringen in den Körper) und Vergewaltigung (juristische Definition: jedes Eindringen in den Körper ob oral, vaginal, anal, auch mit Gegenständen) sind Offizialdelikte. Das heißt: Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen ermitteln, sobald sie von diesen Verbrechen Kenntnis erhalten. Eine unverbindliche Beratung ist nicht möglich. Sie können diese Strafanzeige später nicht mehr zurückziehen.

Die Verjährungsfristen für diese Delikte betragen zwischen fünf und 20 Jahren.

Aus Sicht der Strafverfolgung ist eine zeitnahe Anzeige für die Beweisführung wichtig. Nur dann können auch Spuren an Täter(n) und Tatort gesucht und gesichert werden. Mögliche Zeug*innen können detaillierte Angaben machen, was mit zeitlichem Abstand zunehmend schwieriger wird. Bei einer sehr viel späteren Anzeigeerstattung, z.B. ein Jahr nach der Tat, fehlen viele Beweise oder sind nur noch unzureichend zu erbringen.

Wenn Sie eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstatten möchten, wenden Sie sich direkt an die Kriminalpolizei. Diese nimmt die Anzeige auf und bringt Sie in ein Krankenhaus. So können zeitnah mögliche Spuren gesichert und Feststellungen für die polizeiliche Ermittlung getroffen werden.

Telefon Kriminalpolizei: 07231 1864901 (werktags 7.30 - 16.00 Uhr) oder 07231 1864444 (außerhalb der Geschäftszeiten)