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Informationen zu Beurkundungen

Folgende Beurkundungen können beim Jugendamt kostenfrei erstellt werden:

  • die Anerkennung der Vaterschaft, die hierzu erforderliche Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, sowie die etwa erforderliche Zustimmung des jeweiligen gesetzlichen Vertreters,
     
  • die Mutterschaftsanerkennung, sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Mutter,
     
  • die Unterhaltsverpflichtung oder die Leistung einer an Stelle des Unterhalts zu gewährenden Abfindung, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 
     
  • die Verpflichtung zum Betreuungsunterhalt gem. § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch,
     
  • den Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind,
     
  • die Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet,
     
  • die Sorgeerklärung
     
  • Erklärung nach § 7 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)

Bitte vereinbaren Sie für Beurkundungen einen Termin mit uns.