Zum Inhalt springen
  • Bewölkt mit Aufhellungen: 51-84% 1 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Vermögenserwerb

Vermögen soll von Gemeinden nur dann erworben werden, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder sein wird. Der Erwerb von z. B. Grundstücken nur zur reinen Bestandserhö- hung oder mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erlaubt.