Vermögen (der Gemeinde)
umfasst alle im Eigentum der Gemeinde stehenden Sachen, aber auch alle Rechte, deren Trägerin
die Gemeinde ist. Man kann unterscheiden zwischen - Sachvermögen (z. B. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte, bewegliche Vermögensgegenstände) und - Finanzanlagen (z. B. Kapitaleinlagen bei Zweckverbänden, Beteiligungen). Ein weiteres Unterscheidungskriterium ist die
Zweckbestimmung des Vermögens:
- -Verwaltungsvermögen (unmittelbar mit seiner Substanz zur Erfüllung kommunaler Aufgaben bestimmt, z. B. Rathaus, Schule)
- Betriebsvermögen (Vermögensgegenstände, die für kostenrechnende Einrichtungen oder → wirtschaftliche Unternehmen bestimmt sind, z. B. Abwasserentsorgungsanlagen)
- Finanzvermögen (Vermögensgegenstände, die nicht unmittelbar zur Erfüllung kommunaler Aufgaben bestimmt sind, von denen aber der Ertrag für kommunale Aufgaben verwendet wird, z. B. unbebaute Grundstücke, Gemeindewald)