Stellenplan
in den meisten Ländern Bestandteil des → Haushaltsplans (sonst: Anlage zum Haushaltsplan). Der
Stellenplan weist die im Haushaltsjahr benötigten Stellen der Beamten, Angestellten und Arbeiter
aus und ist verbindliche Grundlage für die kommunale Personalwirtschaft. Er muss enthalten:
- die Gesamtzahl der Stellen;
- eine Aufgliederung der Stellen entsprechend der einzelnen Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen;
- eine Übersicht, wie die Stellen auf die einzelnen Ämter verteilt sind;
- eine Übersicht, wie viel Beamte zur Anstellung, wie viel Nachwuchskräfte und wie viel informatorische Beschäftigte (z. B. Referendare, Praktikanten) für das Haushaltsjahr vorgesehen sind.