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Finanzausgleich

meint allgemein die Regelung der Finanzbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften (= Aufgaben-, Ausgaben und Einnahmenverteilung). Der kommunale Finanzausgleich bezeichnet die im 

Grundgesetz verankerte Verpflichtung der Länder, die unterschiedliche → Finanzkraft der Gemeinden auszugleichen. Dies geschieht durch eine prozentuale (in den Gesetzen der Länder festgesetzte) Beteiligung der Gemeinden am Länderanteil an den Gemeinschaftssteuern (Lohn und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer). Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Dies geschieht vor allem durch die → Schlüsselzuweisungen, aber auch durch → Zweckzuweisungen und → Bedarfszuweisungen.