Außerplanmäßige Ausgaben (Über bzw. außerplanmäßige Ausgaben)
entstehen, wenn die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze und die → Haushalts(ausgabe)reste überschritten werden. über bzw. außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gesichert ist.