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Außerplanmäßige Ausgaben (Über bzw. außerplanmäßige Ausgaben)

entstehen, wenn die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze und die → Haushalts(ausgabe)reste überschritten werden. über bzw. außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gesichert ist.