Im Juni 2023 beantragte die FDP-Gemeinderatsfraktion (R 1446), die Stadtverwaltung möge dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag vorlegen, der den Hebesatz der neuen Grundsteuer B ab 2025 so begrenzt, dass sich die Erhöhung durch die Reform der Grundsteuer im konkreten Einzelfall auf maximal das Vierfache bemisst. Es soll dabei aufgezeigt werden, wie der Hebesatz angepasst werden muss, um diese Begrenzung zu erreichen. Die Begrenzung solle auch dann erfolgen, wenn sich dadurch das Steueraufkommen aus der Grundsteuer B ab 2025 verringert.
Die Stadtkämmerei erläutert, dass aufgrund der aktuell begrenzt vorliegenden Datenmenge keine Berechnung der generellen Hebesätze ab 2025 möglich sei. Die Auswertung der bisher vorliegen Daten in Hinblick auf die Steigerung der einzelnen Messbeträge erlaubt jedoch eine Einschätzung der zu erwartenden Auswirkungen des Antrags der FDP-Gemeinderatsfraktion. Laut Einschätzung der Stadtkämmerei würden die Steuerausfälle bei der Grundsteuer B bei mindesten 19,7 Millionen Euro jährlich liegen.
Aufgrund dieser zu erwartenden hohen Steuerausfälle bei Umsetzung des Antrags der FDP-Gemeinderatsfraktion, in Verbindung mit der ohnehin äußerst angespannten Haushaltslage, empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.
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