Die Abstimmungsergebnisse – dargestellt nach dem Abstimmungsverhalten der Gruppierungen und Fraktionen – werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung den einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugefügt.
Sitzung des Gemeinderats am 18. Juni – Tagesordnungspunkte und Abstimmungsergebnisse
In seiner Sitzung am 18. Juni behandelt der Gemeinderat Pforzheim unter anderem die folgenden Themen: Festlegung der Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung des Oberbürgermeisters, Baubeschluss Nagoldbad und Ausbau der Kinderbetreuungsangebote.
TOP 3 – R 1748: In den Fachausschuss verwiesen
Handelsstärkendes Verkehrsführungs- und Haltekonzept für den Bereich der Nordstadt zwischen Güterstraße und Hohenzollernstraße; hier: Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 06.05.2024
Die FDP-Fraktion beantragt, dass der Gemeinderat die Stadtverwaltung damit beauftragt, ein Verkehrskonzept im Bereich der Nordstadt zwischen der Güterstraße und der Hohenzollernstraße zu erarbeiten. Gewünscht ist, dass die Poller in der Ebersteinstraße entfernt werden, da die dort ansässigen Einzelhändler darauf angewiesen seien, dass ihre Kundschaft mit dem Auto kurz anhalten kann, um Besorgungen vorzunehmen.
TOP 4
Mündliche Berichterstattung über die Ornamenta
Der Countdown läuft: Am 05. Juli startet das offizielle Kulturprogamm "Ornamenta". Christian Saalfrank, Geschäftsführer der Ornamenta gGmbH, gibt Informationen zum Status quo des Großprojekts.
Weitere Informationen zur Ornamenta
TOP 5 – R 1737: Angenommen
Festlegung der Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung des Oberbürgermeisters
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.05.2024 mit Herrn Tobias Volle einen weiteren Beigeordneten gewählt hat, ist es erforderlich, die Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung zu dessen Amtsantritt neu festzulegen.
Die Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung des OB Peter Boch soll wie folgt festgelegt werden:
Abstimmungsergebnis
TOP 6 – R 1758: Angenommen
Nagoldbad - Baubeschluss
Folgendes soll der Gemeinderat beschließen:
- Der Gemeinderat soll die Sanierung des Nagoldbades durch den EPVB (Baubeschluss) im Rahmen der bisherigen Planungen entsprechend der Vorlage R 1693 beschließen und damit den Beschluss des Gemeinderats vom 07.05.2024 ersetzen.
- Der EPVB soll zur Umsetzung der Sanierung des Nagoldbades die Unterstützung der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP) in Anspruch nehmen.
- Die Finanzierung erfolgt über einen Nachtragswirtschaftsplan des EPVB auf der Grundlage einer erhöhten Ausschüttung der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP).
Website: Goldstadtbäder – Nagoldbad
Hintergrund
Trotz einer Vielzahl von Gesprächen im Vorfeld des Gemeinderatsbeschlusses am 07.05.2024 forderte die Thüga (Minderheitsgesellschafter der SWP) kurzfristig, die Veränderung des Gesellschaftervertrags zur Gründung der Nagoldbad-Sparte an eine Vollausschüttung (der gesamte Gewinn wird verpflichtend und vollständig an die Anteilseigner ausgeschüttet) bei der SWP zu knüpfen. Dies würde die notwendige Flexibilität der SWP für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur wie z.B. der Wärmewende sowie des Breitbandausbaus erheblich gefährden. Zudem steht zu befürchten, dass dadurch langfristig eine finanzielle Schieflage der SWP in Kauf genommen würde. Die Stadt Pforzheim als Hauptgesellschafter kann diese Vorgabe der Thüga keinesfalls unterstützen.
Um trotzdem eine Sanierung des Nagoldbades möglich zu machen, wird die Sanierung auf Grundlage der bisherigen Planungen mit einem aktuell geschätzten Kostenrahmen von ca. 9 Mio EUR durch den EPVB selbst erfolgen. Von der Bildung einer separaten Sparte bei der SWP für das Nagoldbad wird abgesehen. Entsprechend verbleiben Grundstück und Betrieb des Nagoldbades beim EPVB. Die enge Zusammenarbeit zwischen SWP und EPVB, die bereits in der Vorbereitung des Beschlusses R 1693 sowie in den Planungen der Sanierung erfolgte, wird weiter fortgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
TOP 7 – R 1671: Angenommen
Allgemeine Zuschussrichtlinien für die Kindertagespflege
Folgende, im Zusammenhang mit den allgemeinen Zuschussrichtlinien für die Kindertagespflege stehenden, Punkte soll der Gemeinderat beschließen:
- „Allgemeine Zuschussrichtlinien für die Kindertagespflege“, in der die – in mehreren vorangegangenen Beschlussvorlagen bereits beschlossenen – Zuschüsse der Stadt für die Kindertagespflege zusammengefasst dargestellt sind.
- Eine monatliche Sonderzahlung pro Kind i. H. v. 30 € für selbständige Kindertagespflegepersonen.
- Eine hälftige Übernahme der Beiträge zu einer angemessenen Kranken(tage)geldversicherung im Rahmen des § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII für hauptberuflich selbstständig Tätige und damit in der Regel freiwillig gesetzlich versicherte Tagespflegepersonen ab dem 22. Krankheitstag.
Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Pfeiler der Kinderbetreuung. Mehr als 70 Kindertagespflegepersonen tragen aktuell mit ihrer täglichen Arbeit als Selbständige oder Angestellte zur verlässlichen Kinderbetreuung in der Stadt Pforzheim bei. Die Bedarfsdeckung über die Kindertagespflege kann nur durch eine parallele Stärkung aller Angebotsformen gelingen.
Informationen zum Kindertagespflegeangebot in Pforzheim
Abstimmungsergebnis
TOP 8 – R 1728: Angenommen
Ausbau der Kinderbetreuungsangebote - Erweiterung des Betreuungsangebots an der Waldschule Büchenbronn
Die Stadtverwaltung beantragt den Beschluss über die Erweiterung der Schulkindbetreuung zum nächstmöglichen Zeitpunkt an der Waldschule Büchenbronn von derzeit 5 Gruppen auf 6,5 Gruppen. Für die Erweiterung werden im Schulgebäude der Waldschule Büchenbronn zwei ehemalige Fachräume der Werkrealschule für eine gemeinsame Nutzung von Grundschule und Schulkindbetreuung umgebaut. Für die Umsetzung der Maßnahme soll der Betriebsträger VHS Pforzheim-Enzkreis Zuschüsse für die Erstaustattung und eine Förderung der Betriebskosten in Höhe von 100 Prozent.
Informationsseite: Schulkindbetreuung in Pforzheim
Abstimmungsergebnis
TOP 9 – R 1719: Angenommen
Ausbau der Kinderbetreuungsangebote - Erweiterung des Betreuungsangebots an der Sonnenhofschule
Die Stadtverwaltung beantragt den Beschluss zur Erweiterung der Schulkindbetreuung an der Sonnenhofschule von derzeit 4 Gruppen auf 5 Gruppen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Zur Erweiterung des Schulkindbetreuungsangebotes wird die Immobilie Carl-Schurz-Straße 72, welche sich im Besitz der evangelischen Kirche befindet, von der Stadt Pforzheim angemietet. Der Vermieter nimmt die notwendigen Umbaumaßnahmen vor.
Der Betriebsträger des Schulkindbetreuungsangebotes, die Diakonie Pforzheim, soll die ensprechenden Förderungen und Zuschüsse zur Durchführung der Maßnahme. Die Stadt Pforzheim soll außerdem den Auftrag erhalten, die Mittagessenssituation für die neu geschaffene Gruppe in den Räumlichkeiten der Sonnenhofschule unterhalb der Turnhalle abzubilden und den dafür notwendigen Umbau zu veranlassen und Ausstattung zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis
TOP 11 – R 1730: Angenommen
Jahresabschluss 2023 der STADTBAU GmbH PFORZHEIM
Der Vertreter der Stadt Pforzheim wird angewiesen, bei der STADTBAU GmbH PFORZHEIM die folgenden Gesellschafterbeschlüsse zu fassen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Zustimmung den Bilanzverlust 2023 von 3.489.459,60 € durch Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen auszugleichen
c) und d) Die Geschäftsführung sowie der Aufsichtsrat der STADTBAU GmbH PFORZHEIM wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet
Abstimmungsergebnis
TOP 12 - R 1749, Maßgabe: geänderte Antragsziffer 2
Jahresabschluss 2023 der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, Ergebnisverwendung und Entlastung des Geschäftsführers Herbert Marquard für das Geschäftsjahr 2023 sowie Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmungsergebnis (Ziffer2)