Schöffenwahl: Schöffen und Jugendschöffen werden für eine Dauer von 4 Jahren gewählt.
In der deutschen Gerichtsbarkeit sind nicht nur Berufsrichter, sondern auch Personen aller Bevölkerungsschichten als Schöffen und Jugendschöffen beteiligt. Durch sie fließen Lebenserfahrung, Rechtsbewusstsein und Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Urteilsfindung mit ein; sie ergänzen somit die juristisch geprägte Sicht von Berufsrichtern. Sie sind ausschließlich dem Gesetz unterworfen und haben im Gerichtsverfahren die gleichen Rechte wie hauptamtliche Richter.
Schöffen wirken bei Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendschöffen bei Strafsachen von Jugendlichen an den Amts- und Landgerichten mit.
Zuständige Stellen
Schöffen
- Stadtverwaltung Pforzheim
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Marktplatz 1
75175 Pforzheim
- 07231 39 1500
- 07231 39 2909
Jugendschöffen
- Stadtverwaltung Pforzheim
- Jugend- und Sozialamt
- Jugenschöffenwahl
- Marktplatz 4
75175 Pforzheim
- 07231 39 2097
- 07231 39 2540