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nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Beschreibung

Nach § § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz haben Städte mit über 100.000 Einwohner seit 2012 die Verpflichtung Lärmaktionspläne aufzustellen und  alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die nächste Fortschreibung ist deshalb turnusgemäß für die Jahre 2023/2024 vorgesehen. Als Grundlage hierfür wird derzeit die Lärmkartierung fortgeschrieben.

Ziel Projekt/ Vorhaben

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Pforzheim als Handlungsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz der Pforzheimer Bevölkerung vor gesundheitskritischen Lärmbelastungen, verursacht insbesondere durch den Straßenverkehr

 

Zeitlicher Rahmen/ Meilensteine

  • Unterrichtung der Öffentlichkeit und der gemeinderätlichen Gremien über die Ergebnisse der Lärmkartierung in Verbindung mit einer frühzeitigen Öffentlichkeits-und Trägerbeteiligung im 4. Quartal 2023
  • Austellung eines Entwurfs des Maßnahmeplans voraussichtlich im Laufe des 1. Halbjahres 2024
  • Offenlage des Maßnahmenplans im 3. Quartal 2024
  • Beschlussfassung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans im 4. Quartal 2024

 

Sachstand

Vorbereitung der Ausschreibung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

Handlungsfeld(er)

  • IV - Mobilität
  • Ziele
    • A Öffentlichen Verkehr attraktiver gestalten
    • A Umdenken im Mobilitätsverhalten fördern
    • B Wohnstandorte in der Innenstadt durch weniger Verkehrsemissionen stärken