nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Beschreibung
Nach § § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz haben Städte mit über 100.000 Einwohner seit 2012 die Verpflichtung Lärmaktionspläne aufzustellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die nächste Fortschreibung ist deshalb turnusgemäß für die Jahre 2023/2024 vorgesehen. Als Grundlage hierfür wird derzeit die Lärmkartierung fortgeschrieben.
Ziel Projekt/ Vorhaben
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Pforzheim als Handlungsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz der Pforzheimer Bevölkerung vor gesundheitskritischen Lärmbelastungen, verursacht insbesondere durch den Straßenverkehr
Zeitlicher Rahmen/ Meilensteine
- Unterrichtung der Öffentlichkeit und der gemeinderätlichen Gremien über die Ergebnisse der Lärmkartierung in Verbindung mit einer frühzeitigen Öffentlichkeits-und Trägerbeteiligung im 4. Quartal 2023
- Austellung eines Entwurfs des Maßnahmeplans voraussichtlich im Laufe des 1. Halbjahres 2024
- Offenlage des Maßnahmenplans im 3. Quartal 2024
- Beschlussfassung des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans im 4. Quartal 2024
Sachstand
Vorbereitung der Ausschreibung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans.
Handlungsfeld(er)
- IV - Mobilität
- Ziele
- A Öffentlichen Verkehr attraktiver gestalten
- A Umdenken im Mobilitätsverhalten fördern
- B Wohnstandorte in der Innenstadt durch weniger Verkehrsemissionen stärken