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Rechnungsprüfungsamt

Beschreibung

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist nach der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg für die örtliche Prüfung zuständig und hat innerhalb der Stadtverwaltung eine ähnliche Rechtsstellung wie der Bundesrechnungshof und Landesrechnungshof bei Bund und Land. Bei der Erfüllung seiner zugewiesenen Prüfungsaufgaben ist das RPA unabhängig und weisungsfrei.

Das Rechnungsprüfungsamt besteht aus der Abteilung „Finanzprüfung“ sowie der Abteilung „Technische Prüfung".

Zu den Pflicht- und den vom Gemeinderat der Stadt Pforzheim übertragenen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts gehören:

  • Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Pforzheim
  • Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
  • Prüfung der Jahresabschlüsse von Stiftungen
  • Kassenüberwachung (Kassenprüfung)
  • Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
  • Vergabeprüfung
  • Prüfung der Betätigung der Stadt Pforzheim bei Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt beteiligt ist
  • Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen, die sich die Stadt bei einer Beteiligung, bei der Hergabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat

Durch die regelmäßige Erfüllung seiner zugewiesenen Aufgaben stellt das Rechnungsprüfungsamt die Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung sicher.