Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen
Sie haben einen ausländischen Führerschein?
Hier erfahren Sie, ob dieser weiterhin in Deutschland gültig ist:
- EU-Führerscheine: Ihr ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt.
Außerdem können Sie unter erleichterten Bedingungen einen deutschen Führerschein erhalten.
Achtung: Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse C oder D einschließlich deren Anhänger- und/oder Unterklassen umtauschen und gleichzeitig verlängern lassen möchten, müssen Sie einen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung vorlegen.
- Führerscheine aus den übrigen Staaten: Sie müssen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen
Achtung: Ihr ausländischer Führerschein wird mit Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag der Einreise ungültig. Dann dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug mehr fahren.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr
Informationen zur Umschreibung des ausländischen Führerscheins finden hier.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
Freigabevermerk
17.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg