Grabmalgenehmigung
Grabplatten bei Urnennischen und Urnenböschungen, sowie liegende oder stehende Grabmale müssen vor ihrer Errichtung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht und genehmigt werden. Anträge für die Errichtung eines Grabmals sind in der Friedhofsverwaltung erhältlich. Die Errichtung eines Grabmals darf nach erfolgter Genehmigung nur durch einen geeigneten, zugelassenen Handwerksbetrieb vorgenommen werden.
Zuständige Verwaltungsstellen
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim, 14.06.2022