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Graberwerb /Grabverlängerung /Grabrückgabe

Auf den Pforzheimer Friedhöfen stehen Wahlgräber, Reihengräber, Urnengemeinschaftsgräber sowie anonyme Urnenrasengräber zu Verfügung.

Zuständige Verwaltungsstellen

Voraussetzungen

   

Verfahrensablauf

  

Vertiefende Informationen

Als Wahlgräber kann unter folgenden Grabarten gewählt werden:

  • Erdbestattungswahlgrab (ein- oder mehrstellig)
  • Urnenwahlgrab
  • Urnennischen (Einzel- oder Doppelnischen)
  • Urnenböschungen
  • Baumwahlgrab
  • Kinderwahlgrab

Bei Wahlgräbern kann auf Antrag ein Nutzungsrecht erworben oder verlängert werden – in der Regel über die Dauer der Ruhefrist bei einer Bestattung. Die Ruhefristen betragen bei einer Erdbestattung 25 Jahre, bei einer Urnenbestattung 15 Jahre. Bei einer Erdbestattung von Personen bis zu einem Alter von 10 Jahren beträgt die Ruhefrist 10 Jahre. Die Lage des Grabes wird während der Beratung zwischen Angehörigen und Verwaltung ausgewählt. Bei Wahlgräbern wird die nutzungsberechtigte Person von der Verwaltung rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungszeit schriftlich informiert. Wahlgräber können auf Antrag von der nutzungsberechtigten Person verlängert oder nach Ablauf der Ruhefrist(en) zurückgegeben werden.

 

Hinweise

Als Reihengräber werden von der Verwaltung auf Antrag vergeben:

Erdbestattungsreihengrab

  • Urnenreihengrab
  • Kinderreihengrab

Reihengräber werden von der Verwaltung auf die Dauer der festgelegten Ruhezeiten vergeben. Diese sind mit den Ruhezeiten der Wahlgräber identisch. Die Lage des Grabes legt die Verwaltung fest. Eine Verlängerung über die Ruhezeit hinaus ist nicht möglich.

Als Urnengemeinschaftsgräber werden von der Verwaltung auf Antrag vergeben:

  • Urnengemeinschaftsgrab
  • Baumgemeinschaftsgrab

Gemeinschaftsgräber werden von der Verwaltung auf die Dauer von 15 Jahren vergeben. Die Lage des Grabes legt die Verwaltung fest. Eine Verlängerung über die Ruhezeit hinaus ist nicht möglich.

Anonyme Urnenrasengräber werden von der Verwaltung auf Antrag vergeben. Die Lage des Grabes ist nur der Verwaltung bekannt und wird nicht öffentlich bekannt gegeben. Eine Verlängerung über die Ruhezeit hinaus ist nicht möglich.

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim