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Naturschutz

Eine intakte Natur nicht nur für uns, sondern auch für die nachfolgenden Generationen zu erhalten ist eine vorrangige gesellschaftliche Aufgabe. Darüber hinaus ist eine vielgestaltige Kultur- und Naturlandschaft auch ein positiver Faktor für den Wirtschaftsstandort Pforzheim. Zur Bewahrung der Natur sehen die Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes Baden-Württemberg die Möglichkeit vor, besonders wertvolle Flächen unter Schutz zu stellen.

In Pforzheim sind Flächen folgender Schutzkategorien vertreten:

Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Gebiete)

  • Landschaftsschutzgebiet (LSG)
  • Naturschutzgebiete (NSG)
  • Flächenhaftes Naturdenkmal (FND)
  • Besonders geschützte Biotope (§24a-Biotope)
  • Naturpark Schwarzwald Bereich Mitte/Nord
  • Bannwald (BW)
  • Schonwald (SW)
  • Waldbiotope nach §30a Landeswaldgesetz
  • Wasserschutzgebiete (WSG)
  • Überschwemmungsgebiete

Als untere Naturschutzbehörde überwacht das Amt für Umweltschutz die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorschriften und Verordnungen, koordiniert Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen und ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.

Zuständige Verwaltungsstellen

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim