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Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind alle Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Auf den Aggregatzustand (fest, flüssig oder gasförmig) kommt es dabei nicht an. Als wassergefährdend eingestuft sind beispielsweise Heizöl, Benzin, Diesel, Kühlschmiermittel, Lösemittel und viele weitere Chemikalien. In der Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (AwSV) ist festgelegt, was im Umgang mit solchen Stoffen zu beachten ist. Als Umgang wird konkret das Lagern, Abfüllen und Umfüllen sowie das Herstellen, Behandeln und Verwenden dieser Stoffe verstanden. So müssen z. B. Tankstellen, Chemikalienlager, Galvanikanlagen, Rohrleitungsanlagen und private Heizölanlagen die Anforderungen der AwSV beachten.

Zuständig für die Umsetzung dieser Verordnung ist das Amt für Umweltschutz in seiner Eigenschaft als untere Wasserbehörde.

Zuständige Verwaltungsstellen

Zuständige Stelle

Ansprechpartner in fachtechnischen Fragen ist:

Ulrike Mäschke

Tel.: +49 (0) 7231 39-2145

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim