Zum Inhalt springen

Erdwärme

1. Zuständigkeiten und Antragstellung

Für alle Bohrungen ist die Untere Wasserbehörde zuständig, eine wasserrechtliche Erlaubnis ist notwendig, wenn ein Aquifer durchteuft wird. Bohrungen tiefer als 100 m bedürfen zusätzlich einer bergrechtlichen Anzeige nach dem Lagerstättenrecht bei der Bergbehörde (LGRB).

Der Antrag für die Bohrungen kann bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden und wird von dort aus abschließend bearbeitet, ggf. unter Beteiligung des LGRB.Untere Wasserbehörde im Stadtkreis Pforzheim ist das Amt für Umweltschutz.

2. Geologie

Im Norden des Stadtgebietes stehen die Schichten des Muschelkalkes an, im Süden dagegen finden sich im Wesentlichen die Gesteine des Buntsandsteins. Die Enz bildet die natürliche Trennungslinie. Innerhalb des Muschelkalkes treten häufig Verkarstungen auf, durch die dabei oft entstehenden Hohlräume kann es zu Problemen bei Erdwärmebohrungen kommen. Die Wärmeleitfähigkeit der Gesteine liegt im Mittel bei etwa 1,94 W/m*K, das Maximum wird mit ca. 3,12 W/m*K erreicht. Informationen zur Wärmeentzugsleistung der Gesteine können beim Regionalverband Nordschwarzwald erfragt werden. Lokale Gegebenheiten wie z.B. ergiebige Grundwasserführung, Hohlräume etc. können die Entzugsleistung in nicht unerheblichem Maße beeinflussen.

3. Erdwärmenutzung und Grundwasserschutz

Wichtig für die effiziente Nutzung der Erdwärme ist ein korrekter, dem technischen Standard genügender Ausbau der Bohrungen, wozu auch ein wärmeschlüssiger Einbau der Sonden, eine geeignete Dimensionierung der Anlage usw. gehören. Es empfiehlt sich, ein unabhängiges kompetentes Planungsbüro mit der Anlagenplanung zu beauftragen und die Bauarbeiten durch einen sachkundigen, mit der Regionalgeologie vertrauten, Geologen überwachen zu lassen.

In Pforzheim dürfen nur zertifizierte Bohrunternehmen (DVGW W 120, Schweizer Gütesiegel Geothermie oder vergleichbare Zertifizierung) tätig werden.

Um die gegenseitige Beeinflussung von Sonden zu vermeiden, ist ein Abstand von 5m zur Grundstücksgrenze einzuhalten, Abstände zu öffentlichen Straßen und Wegen können nach Absprache mit der Unteren Wasserbehörde auch geringer gewählt werden. Die Sonden selbst sollten einen Abstand von 10 m zueinander haben. Je größer die Abstände gewählt werden, desto effizienter ist der Betrieb der Anlage.

Liegt ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet, ist eine Erdwärmenutzung in der Regel nicht möglich. Wir beraten Sie aber gerne über mögliche Alternativen wie Luft-Wasser-Wärmepumpen, Nano-Blockheizkraftwerke mit Brennstoffzelle oder Stirling-Motor, Pellet-Heizung, Solarthermie und andere Verfahren.

Außerhalb der Wasserschutzgebiete kann auch das Vorhandenseiner einer altlastverdächtigen Fläche direkt am Grundstück oder in unmittelbarer Umgebung der Bohrung zum Ausschluss der Erdwärmenutzung bzw. zu verschärften Auflagen führen.

Um im Vorfeld zwingende Ausschlußkriterien zu erkennen, kann der folgende Link auf die Wasserschutzgebietskarte hilfreich sein, bzw. kann durch eine entsprechende Voranfrage bei der Unteren Wasserbehörde Kenntnis über die Sachlage eingeholt werden.

Grundsätzlich gilt: der Schutz des Grundwassers hat Priorität vor einer Nutzung der Erdwärme.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Verwaltungsstellen

Vertiefende Informationen

Siehe auch Wasserschutzgebiete in Pforzheim

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim