Abwässer aus Industrie und Gewerbe
In den Industrie- und Gewerbebetrieben entsteht Abwasser bei der Rohstoffgewinnung und der Herstellung und Verarbeitung von Produkten. Dazu kommt noch das bei den Kühlprozessen anfallende Wasser. Diese Abwässer möglichst schadlos zu beseitigen, ist einer der wichtigsten Aufgaben des Gewässerschutzes. Unabhängig davon, ob das Abwasser in ein Gewässer (Direkteinleiter) oder in die öffentlichen Abwasseranlagen (Indirekteinleiter) eingeleitet wird.
Alle hierzu erlassenen Vorschriften (Europäisches Recht, Bundes- und Landesrecht sowie kommunales Satzungsrecht) werden unter dem Stichwort - Abwasserrecht - zusammengefasst.
Da an das Einleiten von industriellem bzw. gewerblichem Abwasser gesetzliche Anforderungen gestellt werden, wird dieses Abwasser im Regelfall in einer innerbetrieblichen Abwasserbehandlungsanlage vorbehandelt (z. B. chemisch/physikalische Behandlung, Fett- oder Leichtstoffabscheider, Amalgamabscheider). Dass diese Anlagen den jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist eine der Aufgaben, die im Rahmen der Überwachung wahrgenommen werden. Die regelmäßige Kontrolle des baulichen Zustandes der Grundstücksentwässerungsleitungen dieser Betriebe ist ein weiterer Schwerpunkt der betrieblichen Überwachung.
Zuständig für die Umsetzung des Abwasserrechts ist das Amt für Umweltschutz in seiner Eigenschaft als untere Wasserbehörde. Hier finden Sie Ansprechpartner für:
- Fragen zum Vollzug des Abwasserrechtes
- Anfragen zu Einleitungen in das öffentliche Kanalnetz oder zu Direktanlieferungen ins Klärwerk
- die Beratung und Überwachung der Betriebe
- Durchführung von Genehmigungsverfahren für Abwasserbehandlungsanlagen
Zuständige Verwaltungsstellen
Zuständige Stelle
In fachtechnischen Fragen:
Bärbel Jansen: Telefon 07231 39 2115
Stefanie Leymann: Telefon 07231 39 1301
Ulrike Mäschke: Telefon 07231 39 2145
Vertiefende Informationen
Siehe auch: Merkblatt für Fassadenreinigung
Hinweise
Für Fragen zur Grundstücksentwässerung von häuslichem Abwasser ist der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim Ansprechpartner.
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim