Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Stadtgebiet verfasst und stellt die Ziele der städtebaulichen Entwicklung für einen längeren Zeitraum dar. Dieser beträgt ungefähr 15 bis 20 Jahre. Zuständig für die Erstellung ist der Nachbarschaftsverband Pforzheim, dessen Geschäftsstelle in das Planungsamt integriert ist.
Zuständige Verwaltungsstellen
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Zweimal während des Verfahrens werden die Anregungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange eingeholt, abgewogen und ggf. mit in die Planung einbezogen. Parallel zum FNP wird der Landschaftsplan erstellt, der durch das Naturschutzgesetz BadenWürttemberg gefordert ist. Seine Inhalte gehen, soweit erforderlich und geeignet, in den Flächennutzungsplan ein.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
k. A.
Hinweise
Der FNP ist Grundlage für Bebauungspläne. Diese müssen aus ihm entwickelt werden, das heißt die gleichen Nutzungen festsetzen. Der Flächennutzungsplan kann entweder online unter www.nachbarschaftsverband-pforzheim.de oder über das Vermessungs- und Liegenschaftsamt eingesehen werden.
Rechtsbehelf
k. A.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim, 14.4.2021