Verpachtung und Vermietung von unbebauten Grundstücken
Das Amt für Vermessungs- und Liegenschaftsamt ist für die Verpachtung und Vermietung von unbebauten Grundstücken (z.B. Kleingärten, landwirtschaftliche Grundstücke, usw.) im Stadtbereich zuständig.
Zuständige Verwaltungsstellen
Voraussetzungen
- keine -
Verfahrensablauf
- keine -
Fristen
- keine -
Erforderliche Unterlagen
- keine -
Kosten
- individuell -
Vertiefende Informationen
Für die Verpachtung und Vermietung in den Ortsteilen Büchenbronn, Eutingen, Huchenfeld, Hohenwart und Würm sind die Ortsverwaltungen eigenverantwortlich.
Hinweise
- keine -
Rechtsbehelf
- keine -
Rechtsgrundlage
- keine -
Freigabevermerk
Stadt Pforzheim, 10.1.2023