Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Zu den Problemstoffen zählen
- Abbeizmittel,
- Abflussreiniger,
- Farben,
- Lacke,
- Klebestoffe,
- Laugen,
- Säuren,
- Chemikalien wie Fotochemikalien,
- Altöl,
- Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
- Putz- und Reinigungsmittel,
- Akkus, Batterien,
- Energiesparlampen und vieles mehr,
die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Zuständige Verwaltungsstellen
Voraussetzungen
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Zuständige Stelle
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
- Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
- Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von
Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Telefon: 0711 - 9519610).
Hinweise
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Freigabevermerk
01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg