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Buckenbergschule

Schultyp

Grundschulen

Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist die Hinführung der Schüler/ Innen von den spielerischen zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.

Betreuungsformen

Schulkindbetreuung (Hort an der Schule)

Hort an der Schule

Der Hort an der Schule zeichnet sich durch ein Betreuungs-, Förder- und Freizeitangebot aus, welches durch geschultes pädagogisches Personal durchgeführt wird. Die Betreuung und Förderung der Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten findet dabei im Schulgebäude oder in unmittelbarer Nähe zur Schule statt. Diese Angebotsform ist schulgebunden und kann nur von Kindern der jeweiligen Schule besucht werden. 

Neben der Hausaufgabenbetreuung und Lernförderung bietet der Hort an der Schule den Kindern ein umfängliches freizeitpädagogisches Angebot, welches auch in den Schulferien stattfindent (Schließzeiten: 4 Wochen). Zudem werden die Kinder jeden Tag je nach gewählten Modul mit einem frischen Mittagessen versorgt. Die Familien haben die Möglichkeiten folgende Module zu buchen:

  • Modul 1: 06:45 – 13:00 Uhr
  • Modul 2: 06:45 – 15:00 Uhr
  • Modul 3: 06:45 – 17:00 Uhr

Insgesamt gibt es an elf von 18 Grundschulen einen Hort an der Schule. Alle Horte an Schulen werden von freien Trägern betrieben. Die Anmeldung für den Hort an der Schule erfolgt direkt über den Träger der Einrichtung.

Die Platzvergabe erfolgt nach folgender Prioritätenliste:

  • Priorität 1: Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden bzw. berufstätigen Eltern
  • Priorität 2: Kinder, deren Aufnahme eine notwendige Unterstützung zur Zielerreichung ist 
  • Priorität 3: Kinder arbeitssuchender Eltern
  • Priorität 4: Alle Kinder, die nicht unter die Prioritäten 1 - 3 fallen

 

Elternbeiträge

Zum 01. Januar 2021 ist ein neues Beitragssystem für die Kostenbeteiligung zur Kinderbetreuung eingeführt worden. Die Kostenhöhe für Ihren Anteil an den Betreuungskosten orientiert sich an Ihrer Einkommenshöhe.

Damit wir Ihr anrechenbares Einkommen genau ermitteln können, benötigen wir einige Angaben. Bitten nutzen Sie hierfür das Online-Formular.

www.pforzheim.de/einkommensberechnung