Inklusion an Schulen in Pforzheim
In Baden-Württemberg sind alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung – in die schulische Erziehung, Bildung und Ausbildung einbezogen.
Falls im Zusammenhang mit einer Behinderung Entwicklungs- und Lernprobleme auftreten und eine erfolgreiche Förderung in den allgemeinen Schulen nicht erreicht werden kann, erhalten die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig sonderpädagogische Förderung in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder bei einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule. Die Frage nach dem richtigen Lernort lässt sich nur im Einzelfall beantworten und hängt besonders davon ab, welcher persönliche Förderbedarf beim einzelnen Kind gegeben ist.
Familien können beim Staatlichen Schulamt feststellen lassen, ob ihre Kinder Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben. Wenn der Anspruch festgestellt wurde, können die Eltern wählen, ob die Kinder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besuchen oder inklusiv an einer allgemeinen Schule beschult werden. Vor dieser Entscheidung können sich die Eltern beim Staatlichen Schulamt über die Möglichkeiten informieren. Begleitende Beratungs- und Unterstützungsangebote für Lehrkräfte und Eltern bieten die Landesarbeitsstelle Kooperation beim Regierungspräsidium Stuttgart sowie die regionalen Arbeitsstellen "Kooperation" bei den unteren Schulaufsichtsbehörden (siehe Staatliches Schulamt Pforzheim).
Die Entscheidung – auch über erforderliche begleitende Hilfen – trifft die untere Schulaufsichtsbehörde (siehe Staatliches Schulamt Pforzheim) im Zusammenwirken mit den Eltern, den beteiligten Schulen und den beteiligten Kostenträgern.