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Sitzung des Gemeinderats am 11. November 2025 – Tagesordnungspunkte mit Abstimmungsergebnissen

Es geht unter anderem um folgende Themen: Grundsatzbeschluss Insel-Campus, Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung und Auflösung des Beteiligungsbeirats, Information über die Evaluierung der neuen Grundsteuerhebesätze ab 2025

©Stadt PforzheimFoto: Laura Schaier

Die Abstimmungsergebnisse werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung den einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugefügt. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen ist die Darstellung der Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen und Gruppierungen derzeit nicht möglich. Alternativ übertragen wir die Berichterstattung aus dem Liveticker auf Mastodon in die jeweiligen Tagesordnungspunkte.

Die Sitzung vom 11.11.2025 im Bürgerinformationssystem

TOP 1, TOP 1.1 & TOP 2

Bekanntgaben & Kenntnisnahme Niederschrift

TOP 1 & 1.1: Bekanntgaben allgemeiner Art und von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.10.25.

TOP 2: Kenntnisnahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderats vom 03.06.2025

TOP 3 – Vorlage - S 0605

Verweisung der Anträge von Fraktionen und Gruppierungen

Folgende Anträge sollen in die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen werden:

  • Antrag GL: Baumschutzsatzung ► Planungs- und Umweltausschuss
  • Antrag CDU: Bühne auf dem Pforzheimer Weihnachtsmarkt: Wiedereinführung ab 2026, Prüfung einer Umsetzung ab 2025 ► Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
  • Antrag BA: Prüfung der Einrichtung von Kreisverkehren im Rahmen der verkehrlichen Weiterentwicklung des Rodgebiets ► Planungs- und Umweltausschuss
  • Antrag BA: Prüfung der verkehrlichen Machbarkeit und Sinnhaftigkeit von Kreisverkehren entlang der Tiefenbronner Straße ► Planungs- und Umweltausschuss
  • Antrag SL/GP: Ausweisung der Hercyniastraße als Pilotprojekt Begegnungszone 20 km/h ► Planungs- und Umweltausschuss
  • Antrag GL: Mobile Grüne Zimmer für den Marktplatz ► Planungs- und Umweltausschuss

Zur Vorlage S 0605

TOP 4 – Vorlage - S 0571: Angenommen

Grundsatzbeschluss Insel-Campus

Die Stadtverwaltung beantragt:

Der Realisierungswettbewerb für das Projekt Insel-Campus wird in eine Planungs- und Realisierungsphase unter Berücksichtigung von insgesamt sieben Beschlussziffern (siehe Vorlage) überführt.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Bauabschnitte 1 (Neubau Grundschule) und 2 (Neubau Sporthalle mit Mensa) zu planen und alle Maßnahmen durchzuführen sowie den Baubeschluss für diese Bauabschnitte vorzubereiten. Über die Bauabschnitte 3 bis 5 soll dann getrennt abgestimmt werden.

Zur Vorlage - S 0571

Hintergrund:

Die Stadt Pforzheim will den Neubau des Insel-Campus in den kommenden Jahren mit hoher Priorität vorantreiben – und dabei auf eine schrittweise Umsetzung setzen. Der vorliegende Grundsatzbeschluss sieht vor, sich zunächst auf die ersten beiden Bauabschnitte zu fokussieren: den Neubau der Grundschule sowie der Sporthalle mit Mensa. 

Die derzeitigen Gebäude, die in den 50ern und 60ern gebaut wurden, haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und müssen ersetzt werden. Die Realisierung des Insel-Campus in Bauabschnitten ermöglichen es der Stadt Pforzheim, die bauliche Umsetzung gezielt und mit Augenmaß durchzuführen. Auf die Bauabschnitte 1 (Grundschule) und 2 (Sporthalle und Mensa) entfallen nach aktuellen Schätzungen eine Kostendimension von rund 63 Millionen Euro. Diese Kosten werden sich voraussichtlich über einen Zeitraum von circa zehn Jahren verteilen und können teilweise über Fördermittel mitfinanziert werden.

Das Land Baden-Württemberg hat bereits die Förderwürdigkeit des Projekts bestätigt. Dadurch fließen sowohl Schulbaufördermittel für die Neubauten als auch Sportfördermittel für die neue Sporthalle. Darüber hinaus könnten – sofern die Höhe und Rahmenbedingungen feststehen – auch die von der Bundesregierung angekündigten Mittel zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur für dieses Großprojekt genutzt werden. Das gesamte Projekt umfasst drei große Neubauten, die Generalsanierung denkmalgeschützter Pavillons, Abrissarbeiten sowie Interimsbauten für den Schulbetrieb. Die Verwaltung geht derzeit von einer Kostendimension in Höhe von rund 150 Millionen Euro aus – verteilt auf einen Realisierungszeitraum von rund 15 Jahren.

Die Realisierung des Insel-Campus wurde seit Jahren diskutiert und politisch unterstützt. Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird das Projekt Insel-Campus nun in die konkrete Planungs- und Realisierungsphase überführt werden.

Diskussion im Gemeinderat:

StR Prof. Erhardt (CDU): "Ein sehr wichtiger Beschluss, den wir heute treffen. Diese Schule ist besonders, weil sie keine Lobby hat bei uns. Diese Schülerinnen und Schüler werden definitiv bei uns in der Stadt und der Region ihr weiteres Leben bestreiten. Die Gebäude dort sind in einem maroden Zustand. Die Schule muss uns Herzensprojekt sein."

StR Schwarz (FWP/BL/FL): "Wir begrüßen den Neubau der Sporthalle endlich. Stellen fest, dass wir auf ein spezialisiertes Planungsbüro zurückgreifen müssen. Wir brauchen aber vor allem funktionierende Schule. Die Finanzierung des Ganzen steht aber in den Sternen. Gibt es schon Zusagen zur Förderung? Es ist die Frage, wie wir das mit dem desaströsen Haushalt stemmen wollen."

StR Adam (SPD): "Es handelt sich hier nicht um nice to have. Das sind Pflichtaufgaben. Wir haben hier einen Sanierungsstau bei den Schulen. Den Pflichtaufgaben müssen wir nachkommen. Förderungen wird es geben. Müssen uns mit Mut an Lösungen machen."

StR Weisenbacher (Grüne/WiP/Die Linke): "Stimmen der Vorlage zu und stimmen dem Plädoyer von Stadtrat Erhardt zu. Die Schule hat in der Tat keine Lobby, wollen dafür die Stimme erheben."

StR Klein (FWP/BL/FL): "Man hätte sich vorher kümmern müssen und nicht jetzt Endstimmung verbreiten. Selbstverständlich muss da jetzt was passieren. Diese Kinder dort brauchen eine besondere Lobby. Diese bekommen die Kinder aber nicht, wenn wir die Schule ausbauen."

Stadtrat Klein stellt den Antrag, das Raumprogramm auf zwei Züge reduzieren. 

Abgestimmt wird nun über den Antrag von StR Klein: Der Antrag wird vom Gemeinderat wird mehrheitlich abgelehnt.

StRin Descharmes (FDP): "Haben schon vieles in der Schullandschaft geleistet. Dass der Insel-Campus zu den dringlichsten gehört, ist klar. Aber die Stadt hat auch in den vergangenen Jahren schon viel geleistet."

Ergebnis:

Der Beschlussvorlage stimmt der Gemeinderat mehrheitlich zu.

Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL2 1
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA  3
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 5 – Vorlage - S 0410: Angenommen

Fortgang Akteneinsichtsausschuss Ornamenta

Antrag der Stadtverwaltung (Personal- und Hauptamt):

  1. Als Mitglieder des mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2025 temporär gebildeten Akteneinsichtsausschuss zur ORNAMENTA 2024 (kurz: AEO24) werden im Wege des Einvernehmens die in Anlage 1 zu dieser Vorlage aufgezählten Gemeinderatsmitglieder bestellt.
  2. Den Vorsitz des AEO24 führt Herr StR Sarow. Zu seinem Stellvertreter wird Herr StR Zimmer bestellt.
  3. Der AEO24 hat zum Gegenstand, die Entscheidungen und öffentlichen Mittelflüsse im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der ORNAMENTA 2024 sowie der Gründung der Ornamenta GmbH nachzuvollziehen.
  4. Der AEO24 wird auf Zeit gebildet. Mit Abgabe des Abschlussberichts an den Gemeinderat endet der Ausschuss. Ziel ist es, den mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht des AEO24 spätestens in der ersten Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause 2026 vorzulegen. Neben dem mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht können – durch jeweils mindestens zwei Ausschussmitglieder zusammen – ganz oder in Teilen abweichende oder ergänzende Berichte (Sonderberichte) an den Gemeinderat abgegeben werden.
Hintergrund:

Die Gruppierung Sarow Liste/Die Gerechtigkeitspartei hat in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2025 den Antrag auf Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses gestellt, der in der Sitzung, um das erforderliche Quorum von einem Viertel der Gemeinderäte zu erreichen, von der AfD-Fraktion in der seinerzeitigen Besetzung unterstützt wurde. Im Ergebnis hat der Gemeinderat in der Sitzung mit 18 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen die Einrichtung eines AEO24 beschlossen.

Zur Vorlage S 0411

Diskussion in der Sitzung:

StR Herkens (Grüne/WiP/Die Linke): "Wir stellen den Antrag, den Ausschuss aufzulösen."

Der Antrag wird vom Gemeinderat mit zu wenigen Ja-Stimmen angenommen und daher abgelehnt.

Es geht nun um Vorschläge zur Besetzung des Ausschusses. Die Vorschläge sind: StR Sarow (SL/GP), StR Zimmer (AfD) und StR Schwarz (FWP/BL/FL).

Abstimmungsergebnis:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU61 
FDP/FWV3  
BA3  
GL11 
SPD 4 
Grüne/WiP/Die LINKE 4 
SL/GP   
ZfP/UB/GfP3  

TOP 6 – Vorlage - S 0555: Angenommen

Umbau und Umnutzung der ehemaligen Ratskeller-Räume im 1.UG sowie der ehemaligen Bottich-Räume im 2.UG des Neuen Rathauses (Sachentscheidung)

Antrag der Stadtverwaltung (Amt für Digitalisierung und IT):

  1. Genehmigung der Planungsmittel in Höhe von 360.000 € zur Planung der Umnutzung der ehemaligen Ratskeller-Räume (1. UG Neues Rathaus) einschließlich Räume des ehemaligen Bottich (2. UG Neues Rathaus).
  2. Beauftragung des Gebäudemanagement mit der Planung und Herbeiführung des Baubeschlusses auf der Grundlage der dann neu kalkulierten und in diesem Zuge vorzustellenden Gesamtkosten
Aktuelle Nutzungskonzeption:
  1. Poststelle und zentrale Digitalisierungsstelle verwaltungsweiter Posteingang
  2. Verlagerung der Hauptregistratur in das 1. und 2. UG
  3. Einrichtung von Umkleiden, Duschen und WCs für Radfahrer
  4. Verlagerung der Haumeisterbüros
Begründung:

Aus Sicht der Verwaltung ermöglicht die Belegung der Räume des ehemaligen Ratskellers bzw. des ehemaligen Bottichs durch die Poststelle, inklusive Digitalisierungsstelle und Hauptregistratur, eine geeignete Unterbringung dieser zur weiter fortschreitenden Vorgangsdigitalisierung zentralen Organisationseinheit.

Durch diese Unterbringung erfahren die nur teilweise bzw. gar nicht natürlich belichteten Flächen im 1. und 2. UG des Neuen Rathauses eine angemessene neue Nutzung und beleben die nach langem Leerstand aktivierten Räume neu. Neben der damit einhergehenden zentralen Unterbringung der Rathaushausmeister in den zum Rathaushof orientierten Räumen können in den innen liegenden Flächen der früheren Küchenbereiche Umkleiden und Duschen eingerichtet werden. Diese sind dann aus dem danebenliegenden, in der früheren Tiefgarageneinfahrt neu aufgebauten Fahrradabstellraum ebenerdig direkt zu erreichen.

Im Zwischengeschoss 1R können die gut belichteten Räume der bisherigen Poststelle und der Hauptregistratur zur Nutzung als Büroräume umgebaut werden und tragen so zur Gesamtkonzeption der Konsolidierung der Büroflächen in unmittelbar oder mittelbar eigenen Gebäuden bei.

Zur Vorlage S 0555

Diskussion in der Sitzung:

StR Schwarz (FWP/BL/FL): "Ich kann dem nicht zustimmen, die Planungskosten sind zu hoch."

Abstimmungsergebnis:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL12 
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV 3 
BA 3 
GL  2
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 7 – Vorlage - S 0580: Angenommen

Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung in Pforzheim und Auflösung des Beteiligungsbeirats

Die Stadtverwaltung (GB Internationales und Engagement) beantragt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürgerbeteiligung künftig durch themen- und projektbezogene Beteiligungsformate weiterzuentwickeln und neue Formate quartiersbezogener, niedrigschwelliger Beteiligung verstärkt zu erproben und einzusetzen.
  2. Der Beteiligungsbeirat der Stadt Pforzheim wird mit Ablauf der aktuellen Amtszeit zum 31.12.2025 nicht neu eingesetzt und somit aufgelöst.
  3. Die im Leitfaden für Bürgerbeteiligung verankerte Regelung zum Beteiligungsbeirat wird entsprechend angepasst.
  4. Die Verwaltung erarbeitet ergänzend praxisorientierte Arbeitshilfen zur Bürgerbeteiligung für die Fachämter.

Informationen zur strategischen Neuausrichtung der Bürgerbeteiligung in Pforzheim entnehmen Sie bitte der Vorlage im Bürgerinformationssystem:

Zur Vorlage S 0580

Infoseite: Bürgerbeteiligung Pforzheim

Online-Bürgerbeteiligungsplattform

Abstimmungsergebnis:

Der Gemeinderat stimmt dem Beschluss mehrheitlich zu.

Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL2 1
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA3  
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 8 – Vorlage - S 0562: Kenntnissnahme

Prüfungsergebnis Verlagerung Pforzheim Galerie in Gebäude B der Schlossberghöfe - Berichterstattung

Um das bestehende kulturelle Zentrum weiter auszubauen, eine Belebung der Innenstadt zu erreichen und Einzelhandelsflächen zu reduzieren wurde in Erwägung gezogen, die Pforzheim Galerie, die sich derzeit im Kollmar & Jourdan Haus befindet, in die Innenstadt (Schlossberghöfe) zu verlegen.

Nach eingehender Prüfung der Anforderungen an die Räumlichkeiten der Pforzheim Galerie durch das Kulturamt und Austausch mit dem Investor Ten Brinke, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass ein Einzug der Pforzheim Galerie in die Schlossberghöfe nicht sinnvoll ist und daher nicht weiterverfolgt werden soll.

Die Gründe hierfür sind die erheblichen Kosten, die den Haushalt der Stadt über viele Jahre hinweg belasten würden sowie die Nichterfüllung der baulichen Standards für eine Galerie in den Schlossberghöfen.

Zur Vorlage S 0562

Pforzheim Galerie

TOP 9 – Vorlage - S 0501: Angenommen

Satzung für öffentliche Park-, Grün-, Erholungs-, Spiel- und Freizeitsportanlagen der Stadt Pforzheim

Antrag der Stadtverwaltung (Grünflächen- und Tiefbauamt)

Der Erlass der in der Anlage beigefügten Satzung für öffentliche Park-, Grün-, Erholungs-, Spiel- und Freizeitsportanlagen der Stadt Pforzheim wird beschlossen.

Hintergrund

In öffentlichen Park-, Grün-, Erholungs-, Spiel- und Freizeitsportanlagen der Stadt Pforzheim gilt aktuell eine Benutzerordnung. Diese ist an Park-, Grün-, Erholungs-, Spiel- und Freizeitsportanlagen entsprechend ausgeschildert. Verstöße gegen die Benutzerordnung können nicht geahndet werden. Lediglich Fehlverhalten, das gleichzeitig einen Verstoß gegen die Polizeiverordnung der Ortspolizeibehörde Pforzheim darstellt, kann auch mit Bußgeldern sanktioniert werden. So bestehen bislang beispielsweise keine Möglichkeiten, nächtliche Nutzungen oder den Konsum von Cannabis in öffentlichen Grünanlagen zu ahnden.

Allgemein geltende Verhaltensregeln und Nutzungszeiten gewährleisten einen sicheren Betrieb für alle Nutzer. Schäden an den Einrichtungen sollen dadurch vermieden und Anwohner geschützt werden.

Pforzheim regelt erstmalig die Nutzung der öffentlichen Park-, Grün-, Erholungs-, Spiel- und Freizeitsportanlagen der Stadt Pforzheim per Satzung und schafft somit eine Rechtsgrundlage zur Ahndung von Verstößen. Die Satzung beinhaltet Nutzungsregeln zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung aller Nutzerinnen und Nutzer, zum Schutz von Natur, Umwelt, Tiere und Pflanzen, zur Verhinderung von Schäden durch unsachgemäße Nutzung und zur Möglichkeit, von Seiten der Stadt Pforzheim Maßnahmen bei Verstößen zu ergreifen.

Zur Vorlage S 0501

Freizeitangebote in Pforzheim

Diskussion in der Sitzung:

StR Weisenbacher (Grüne/WiP/Die Linke): "Unser Änderungsantrag zielt darauf, dass Fahrradfahren mit Muskelkraft erlaubt bleibt. Viele dieser Wegebeziehungen führen durch Grünanlagen."

Der Änderungsantrag von Grüne/WiP/Die Linke wird mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Die Satzung wird mehrheitlich angenommen.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL21 
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA 3 
GL  2
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE 4 
ZfP/UB/GfP3  

TOP 11 – Vorlage - S 0512: Angenommen

Entlastung der Verkehrssituation in der Kirchenstraße im Stadtteil Brötzingen

Antrag der Stadtverwaltung (GTA)

  1. Die Beschlussfassung zu den Anträgen der FDP/FW-Gemeinderatsfraktion wird zurückgestellt.
  2. Es wird zunächst eine Kennzeichenerfassung auf der Kirchenstraße zur Bestimmung der vorhandenen Durchgangsverkehre durchgeführt.
Ausgangssituation

Die Kirchenstraße ist eine Sammelstraße und dient in großem Maße der Erschließung des südlich der Fußgängerzone gelegenen Brötzinger Ortskerns. Sie ist damit die hinsichtlich der Netzhierarchie hochrangigste Straße im Ortskern. Eine reine Durchfahrt der Kirchenstraße ist straßenverkehrsrechtlich untersagt.

Die Verkehrsbelastungen auf der Kirchenstraße sind gemäß der durch das Grünflächen- und Tiefbauamt durchgeführten Zählungen auf einem der Straßenfunktion angemessenen Niveau. Insbesondere bestätigen die gemessenen Zahlen nicht das Empfinden der Anwohnerinnen und Anwohner, dass die Verkehrsbelastungen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben.

Die Verwaltung befürwortet ausdrücklich den Antrag einer Beruhigung der Verkehrssituation für die Anwohner der Kirchenstraße (siehe Bezugsvorlage S 0185 - Antrag der FDP/FW-Gemeinderatsfraktion vom 07.11.2024). Vor der Umsetzung von Maßnahmen sollte allerdings im Detail die Wirksamkeit an sich sowie die Auswirkungen auf das Umfeld beurteilt werden. Es sollte vorab untersucht werden, ob und in welchem Umfang Durchgangsverkehre auf der Kirchenstraße vorhanden sind. 

Die Verwaltung empfiehlt daher in einem ersten Schritt die Durchführung einer Kennzeichenerfassung (anonymisiert und datenschutzkonform) zur Ermittlung der Durchgangsverkehre in der Kirchenstraße. Die Kosten hierfür liegen in einem niedrigen vierstelligen Bereich.

Zur Vorlage S 0512

Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wird angenommen.

Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV 3 
BA3  
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 12 Vorlage - S 0508: Angenommen

Reuchlin-Gymnasium: Umbau des Musikpavillons in eine Mensa für die Ganztagesschule Umbaumaßnahmen im Hauptgebäude (HG) und im Erweiterungsbau (EWB) Baubeschluss

Antrag der Stadtverwaltung (Gebäudemanagement) S 0508

  1. Die Umbaumaßnahmen zur Realisierung der Ganztagesbetreuung am Reuchlin – Gymnasium in den Gebäudeteilen Mensa, Hauptgebäude und Erweiterungsbau auf Grundlage der vorliegenden Planung mit einem Gesamtaufwand i.H.v. 3.421.425 € werden beschlossen.
  2. Der Erhöhung des Gesamtaufwandes von 1.794.700 € um 1.626.725 € auf 3.421.425 € wird zugestimmt.
  3. Im Jahr 2025 nicht benötigte Mittel i.H.v. 128.700 € unter I21106020922 Reuchlin -Gymnasium – Mensa, Kostenart 78710000 werden gesperrt.
  4. Die erforderlichen Mittel werden im Doppelhaushalt 2026/2027 im Finanzhaushalt bereitgestellt:
    2026: 1.000.000 Euro
    2027: 500.000 Euro
    2028: 1.000.000 Euro
    2029: 600.000 Euro
  5. Die Bauabwicklung der Gesamtbaumaßnahme erfolgt analog dem Modellprojekt „Effiziente Bauabwicklung – Beschleunigung des Bauvorhabens“ (Vorlage O 2010).

Begründung/Ziel

Mit der Mensa entwickelt sich das Reuchlin-Gymnasium zu einer Schule mit Ganztagesbetreuung und Zukunftsperspektive. Die Umnutzung vorhandener Gebäudesubstanz setzt dabei nachhaltige Akzente.

Nach dem Baubeschluss erfolgt die Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zum Jahresende. Parallel hierzu erfolgen Ausschreibung und Vergabe bis Mai 2026, Baubeginn Herbst 2026, Fertigstellung letzter Bauabschnitt März 2027.

Zur Vorlage S 0508

Schulen in Pforzheim

Diskussion und Abstimmungsergebnis in der Sitzung:

TOP 12 und TOP 13 werden zusammen behandelt.

StR Prof. Erhardt (CDU): "Begrüßen das ausdrücklich, dass wir die Sanierungsmaßnahmen vollständig zu Ende bringen und damit das Konzept einer Ganztagesschule vollbringen."

StR Zimmer (AfD): Waren über den Ist-Zustand der Mädchentoiletten erschreckt. Auch die Privatsphäre ist stark eingeschränkt. Das hätte man alles früher erledigen müssen."

StRin Wulff (SPD): "Baulärm ist gerade in Schulen nervig, daher ist es sinnvoll, dass wir beides zusammen machen. Sind sehr dankbar, dass die Sanitäranlagen mit aufgenommen wurden.

StR Wiskandt (FDP/FWV): "Sehen das als absolut notwendig an, auch wenn die Kosten sehr gestiegen sind."

StRin Vimal (Grüne/WiP/Die Linke): "Sind entsetzt gewesen über das nach hintenstellen der Mädchentoiletten. Dankbar, dass es jetzt alles auf einmal erledigt wird."

StR Müssle (ZfP/UB/GfP): "Man ist es angegangen und jetzt muss man es zu Ende machen. Aber man sollte beim Essensangebot noch einmal über eine Symbiose mit der Walldorf-Schule sprechen."

StR Mommer (BA): "Bedauern, dass die Punkte zusammen abgestimmt werden. Toiletten ja, Musikpavillon nein."

StR Schwarz (AfD): "Mädchentoiletten sind selbstverständlich. Aber die Mensa ist völlig überteuert. Ich denke, im Sinne des Steuerzahlers, gibt es Alternativen? Zum Beispiel ein Foodtruck?"

StR Baumbusch (Grüne Liste): "Freuen uns, dass unser Ergänzungsantrag, zur Mädchentoillete durchgeht."

StR Descharmes (FDP/FWV): "Natürlich ist das sehr, sehr teuer. Und es ist schade, dass der Musikpavillon schwindet. Aber wir sind in unserem Land einfach viel zu spät dran, die Schulen in Ganztagsangebote umzubauen."

StR Klein FWP/BL/FL) "Zur Toilette ist alles gesagt. Wieso man diese Toiletten bisher ausgespart hat, ist mir rätselhaft. Zur Mensa: Warum müssen wir diesem Ganztagsphänomen hinterherrennen? Der musische Zweig des Reuchlin-Gymnasiums wird abgeschafft."

StRin Bösl (Grüne Liste): "Eltern müssen sich entscheiden können, ob sie einen Ganztagsanspruch annehmen wollen oder nicht. Darum müssen wir das anbieten."

Abgestimmt werden beide Punkte getrennt:

Der erste Punkt wird mehrheitlich angenommen (23 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen)

Der zweite Punkte (Toiletten) wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL 21
AfD  4
CDU7  
FDP/FWV3  
BA 3 
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 13 – Vorlage - S 0508-1: Angenommen

Reuchlin-Gymnasium: Sanierung der Toilettenanlage der Mädchen im Hauptgebäude

Antrag der Stadtverwaltung (Gebäudemanagement):

  1. Die Sanierung der Toilettenanlage Mädchen im Hauptgebäude des Reuchlin-Gymnasiums, mit einem voraussichtlichem Gesamtaufwand (Kostenschätzung) in Höhe von 480.000 € (brutto) wird genehmigt.
  2. Für die Maßnahme zur Sanierung der Toilettenanlage der Mädchen im Hauptgebäude des Reuchlin-Gymnasiums wird das Gebäudemanagement mit Planung und Bau beauftragt.

Zur Vorlage S 0508-1

Ausgangssituation:

Die Toilettenanlage im Hauptgebäude des Reuchlin-Gymnasiums wurde bereits vor 2018 als sanierungsbedürftig eingestuft. Dennoch wurden die erforderlichen Kosten bislang nicht in die investiven Haushaltsmittel für die laufende Sanierung des Schulgebäudes aufgenommen. Infolgedessen konnte die dringend notwendige Modernisierung der Anlage bisher nicht umgesetzt werden.

Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Sanierung der Jungentoiletten bereits im Jahr 2020 abgeschlossen wurde, während die Mädchentoiletten weiterhin in einem unzureichenden Zustand sind. Diese Ungleichbehandlung wird von den Schülerinnen zunehmend als Benachteiligung empfunden und führt zu berechtigter Kritik hinsichtlich der Gleichstellung und fairer Behandlung innerhalb des Schulalltags.

Vor dem Hintergrund dieser Unzufriedenheit, der weiterhin bestehenden baulichen und hygienischen Mängel sowie der bevorstehenden Einführung des Ganztagesbetriebs ist es zwingend erforderlich, die Sanierung der Toilettenanlage nun zeitnah umzusetzen. Nur so können die hygienischen Standards an der Schule nachhaltig verbessert und das Vertrauen in eine verlässliche Schulentwicklung wiederhergestellt werden.

Diskussion und Abstimmungsergebnis in der Sitzung:

TOP 12 und TOP 13 werden zusammen behandelt.

StR Prof. Erhardt (CDU): "Begrüßen das ausdrücklich, dass wir die Sanierungsmaßnahmen vollständig zu Ende bringen und damit das Konzept einer Ganztagesschule vollbringen."

StR Zimmer (AfD): Waren über den Ist-Zustand der Mädchentoiletten erschreckt. Auch die Privatsphäre ist stark eingeschränkt. Das hätte man alles früher erledigen müssen."

StRin Wulff (SPD): "Baulärm ist gerade in Schulen nervig, daher ist es sinnvoll, dass wir beides zusammen machen. Sind sehr dankbar, dass die Sanitäranlagen mit aufgenommen wurden.

StR Wiskandt (FDP/FWV): "Sehen das als absolut notwendig an, auch wenn die Kosten sehr gestiegen sind."

StRin Vimal (Grüne/WiP/Die Linke): "Sind entsetzt gewesen über das nach hintenstellen der Mädchentoiletten. Dankbar, dass es jetzt alles auf einmal erledigt wird."

StR Müssle (ZfP/UB/GfP): "Man ist es angegangen und jetzt muss man es zu Ende machen. Aber man sollte beim Essensangebot noch einmal über eine Symbiose mit der Walldorf-Schule sprechen."

StR Mommer (BA): "Bedauern, dass die Punkte zusammen abgestimmt werden. Toiletten ja, Musikpavillon nein."

StR Schwarz (AfD): "Mädchentoiletten sind selbstverständlich. Aber die Mensa ist völlig überteuert. Ich denke, im Sinne des Steuerzahlers, gibt es Alternativen? Zum Beispiel ein Foodtruck?"

StR Baumbusch (Grüne Liste): "Freuen uns, dass unser Ergänzungsantrag, zur Mädchentoillete durchgeht."

StR Descharmes (FDP/FWV): "Natürlich ist das sehr, sehr teuer. Und es ist schade, dass der Musikpavillon schwindet. Aber wir sind in unserem Land einfach viel zu spät dran, die Schulen in Ganztagsangebote umzubauen."

StR Klein FWP/BL/FL) "Zur Toilette ist alles gesagt. Wieso man diese Toiletten bisher ausgespart hat, ist mir rätselhaft. Zur Mensa: Warum müssen wir diesem Ganztagsphänomen hinterherrennen? Der musische Zweig des Reuchlin-Gymnasiums wird abgeschafft."

StRin Bösl (Grüne Liste): "Eltern müssen sich entscheiden können, ob sie einen Ganztagsanspruch annehmen wollen oder nicht. Darum müssen wir das anbieten."

Abgestimmt werden beide Punkte getrennt:

Der erste Punkt wird mehrheitlich angenommen (23 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen)

Der zweite Punkte (Toiletten) wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV2  
BA2  
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 14 – Vorlage - S 0526: Angenommen

Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses

Antrag der Stadtverwaltung (VLA)

Der Gutachterausschuss bei der Stadt Pforzheim wird auf die Dauer von vier Jahren, vom 16.11.2025 bis 15.11.2029, in der sich aus der Anlage ergebenden Zusammensetzung bestellt.

Die Anlage "Mitgliederliste des Gutachterausschusses" finden Sie in der Vorlage:

Zur Vorlage S 0526

Infoseite Gutachterausschuss

Abstimmungsergebnis:

Der Gemeinderat der Vorlage mehrheitlich zu.

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL21 
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA  2
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE3  
ZfP/UB/GfP2  

TOP 15 – Vorlage - S 0548: Angenommen

Bereitstellung von städtischen Grundstücken durch Veräußerung und Bestellung von Erbbaurechten

Antrag der Stadtverwaltung (VLA):

  1. Die Bereitstellung von städtischen Grundstücken erfolgt wie bisher grundsätzlich durch Veräußerung oder die Bestellung von Erbbaurechten. Bei Grundstücken, für die seitens der Stadt Pforzheim ein erhöhtes Sicherungsbedürfnis hinsichtlich der vorgesehenen Nutzung besteht, soll darauf hingewirkt werden, dass diese möglichst nur im Wege der Bestellung von Erbbaurechten bereitgestellt werden. Im Übrigen werden die Ausführungen in der Anlage 1 zum Erbbaurecht und seinem Einsatz bei der Stadt Pforzheim zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Bei der Bestellung von Erbbaurechten für Wohnungsbaugrundstücke wird der dinglich gesicherte Erbbauzins wie bisher auf 4 % aus dem aktuellen Bodenwert festgesetzt. In Niedrigzinsphasen gilt zukünftig folgende ergänzende Reglung:
    • Liegt der Kapitalmarktzinssatz für Wohnungsbaukredite für eine zehnjährige  Zinsfestschreibung unter 4 % bzw. 3 % bzw. 2 %, dann wird der Erbbauzinssatz schuldrechtlich temporär für 15 Jahre auf 3 % bzw. 2 % bzw. 1 % reduziert.

Weitere Informationen zu den Vor- und Nachteilen von Grundstückskauf und Erbbaurecht sowie dem Einsatz des Erbbaurechts bei der Stadt Pforzheim finden Sie in der Vorlage:

Zur Vorlage S 0548

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA2  
GL 2 
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE 4 
ZfP/UB/GfP2  

 

TOP 16 – Vorlage - S 0556: Angenommen

Bebauungsplan "Wartbergbad" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB im förmlichen Verfahren

Antrag der Stadtverwaltung (Planungsamt):

  1. Dem Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage zum Bebauungsplan "Wartbergbad" wird entsprechend der Vorschläge der Verwaltung (Abwägungsvorschläge) in den beigefügten Anlagen zugestimmt.
  2. Der Begründung zum Bebauungsplan "Wartbergbad" vom 12.09.2025 wird zugestimmt.
  3. Folgende Satzung wird erlassen:

    Gemeindesatzung über den Bebauungsplan „Wartbergbad“ mit örtlichen Bauvorschriften

    Aufgrund der §§ 1 bis 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie § 74 der Landesbauordnung (LBO) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung (GemO), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat am ........... die Feststellung des Bebauungsplans „Wartbergbad“ als Satzung beschlossen.
    Inhalt der Satzung ist der Bebauungsplan, bestehend aus
    a) dem zeichnerischen Teil vom 12.09.2025
    b) den textlichen Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften vom 12.09.2025
    Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Umweltbericht beigefügt.

Weitere Infos und die für die Abstimmung relevanten Anlagen finden Sie im Bürgerinformatiossystem

Zur Vorlage S 0556

Infoseite: Das neue "Panoramabad"

Abstimmungsergebnis

19 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen und 7 Nein-Stimmen. Damit ist die Satzung beschlossen.

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL 12
AfD  4
CDU7  
FDP/FWV 3 
BA 3 
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE3  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 17 – Vorlage - S 0533: Angenommen

Weiterentwicklung und Anpassung der finanziellen und qualitativen Förderung in der Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII)

Antrag der Stadtverwaltung (Jugend- und Sozialamt)

  1. Folgender Maßnahmenkatalog zu den Veränderungen in der finanziellen Förderung der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.:

    • a) Die Geldleistungen für Kinder in der Kindertagespflege werden ab 01.01.2026

      • I: für Kinder unter drei Jahren von 7,50 € pro Stunde pro Kind um 0,70 € auf 8,20 € pro Stunde pro Kind erhöht.

      • II: für Kinder über drei Jahren von 7,50 € je Stunde pro Kind um 0,40 € auf 7,90 € je Stunde pro Kind erhöht.

    • b) Der Mietzuschuss, der für jeden in der selbständigen Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen zur Verfügung gestellten Platz gezahlt wird (R 1108), wird auf 74.- € angehoben und korrespondierend mit dem jeweiligen Mietspiegel der Stadt Pforzheim fortgeschrieben.

    • c) Krankheitsbedingte Abwesenheiten von Kindern werden bis zu 30 Tagen im Kalenderjahr ohne Nachweis auf Grundlage der individuell bewilligten Förderleistung je Tag der Kindertagespflegeperson vergütet.

    • d) Für die Phase der Eingewöhnung wird die Förderleistung pauschal auf 50% der bewilligten wöchentlichen Betreuungszeit festgesetzt. Sollte die in der Eingewöhnungszeit tatsächlich geleistete Betreuungszeit innerhalb von 4 Wochen die 50% pauschal gezahlte Förderleistung überschreiten, wird der übersteigende Betreuungsanteil nachvergütet. 

  2. Die vom Gemeinderat beschlossene Gewährung der Sonderzahlung (GR-Vorlage R 1671) in Höhe von 30.- Euro für jedes betreute Kind wird im Zuge der vorgenannten Verbesserungen mit Ablauf des 31.12.2025 eingestellt.

  3. Die entsprechenden Mittel für die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs gemäß Ziffer 1 i.H.v. 467.900 Euro werden in den folgenden Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt

Ziele
  • Erhalt vorhandener und Schaffung neuer Betreuungsplätze in der Kindertagespflege
  • Tätigkeit in der Kindertagespflege attraktiv gestalten
  • Vereinfachungen durch Digitalisierung
  • Kinderschutz

Zur Vorlage S 0533 

Kindertagespflege in Pforzheim

Abstimmungsergebnis

28 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen. Damit beschlossen.

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU6  
FDP/FWV3  
BA  2
GL1  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 18 – Vorlage S 0572: Angenommen

Begegnungsangebote für ältere Menschen ausbauen

Antrag der Stadtverwaltung (JSA):

  1. Die Begegnungsmöglichkeiten für Senioren werden um sechs Standorte erweitert sowie Zuschüsse für ehrenamtlich getragene Angebote bereitgestellt.
  2. Für die Haushaltsjahre 2026 ff. werden vorbehaltlich eines entsprechenden Finanzentscheids im Rahmen der Haushaltsberatungen 148.000 Euro bereitgestellt.
Ziel:

Da im Alter bestehende Beziehungen durch Sterbefälle, Erkrankungen und Umzüge oftmals wegbrechen, gilt es flächendeckend Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, um neue Kontakte im direkten Umfeld knüpfen zu können und soziale Begegnung zu ermöglichen. Im Sinne eines präventiven Ansatzes trägt dies maßgeblich zur Tagesstrukturierung und Gesunderhaltung bei um letztlich weitere Folgekosten zu vermeiden.

Zur Vorlage S 0572 

Infoseiten für Pforzheimer Senioren

Abstimmungsergebnis

27 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen. Damit beschlossen.

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV 3 
BA 3 
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 19 – Vorlage - S 0578: Angenommen

Förderung des Projektes "WIN.Pf - Perspektiven fördern"

Antrag der Stadtverwaltung (JSA)

  1. Das Projekt „WIN.Pf – Perspektiven fördern“ wird nach entsprechender Bewilligung durch den Bund in der Zeit vom 01.07.2026 bis 30.09.2028 fortgeführt.
  2. Das Projekt wird in Höhe von bis zu 127.213 Euro aus Mitteln der Kommunalen Beschäftigungsförderung kofinanziert. Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2026 ff. werden in den Doppelhaushalt 2026/2027 eingestellt.

Zur Vorlage S 0578

Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Jobcenters:

Infoseite "WIN.PF - Perspektiven fördern"

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL21 
AfD 4 
CDU7  
FDP/FWV3  
BA 3 
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 19.1 – Vorlage - S 0607: Angenommen

Neufassung der 2. Satzung über die Bestimmung der Schulbezirke in der Stadt Pforzheim

Antrag der Stadtverwaltung (Amt für Bildung und Sport):

Die Neufassung der 2. Satzung über die Bestimmung der Schulbezirke in der Stadt Pforzheim wird beschlossen.

Hintergrund

Die Satzung der Stadt Pforzheim über die Bildung der Schulbezirke aus dem Jahr 1981 wurde zuletzt im Jahr 1998 angepasst. Seitdem besteht die Satzung unverändert fort. Einige der in der bisherigen Satzung enthaltenen Regelungen sind nicht mehr notwendig und andere bedürfen einer Anpassung und Überarbeitung.

Die Definition der Schulbezirke soll zukünftig durch die Zuordnung von Baublöcken zu einem Schulbezirk erfolgen. Dies ermöglicht eine sehr einfache Anpassung von Schulbezirken für zukünftige Veränderungen der Schulbezirke. So lassen sich auch Erhebungen durch die Kommunale Statistikstelle zukünftig automatisiert durchführen, was zeit- und personalaufwändige Umrechnungen nicht mehr notwendig macht.

Da eine neue Grundlage für die Gestaltung der Satzung gewählt wurde, soll eine Neufassung der Satzung erfolgen.

Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Satzung eine andere als die darin bestimmte Schule besuchen, können diese auch weiterhin bis zum Abschluss bzw. bis zum Ablauf einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung besuchen.

Zur Vorlage S 0607

Abstimmungsergebnis

33 Ja-Stimmen, einstimmiger Beschluss

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA3  
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 20 – Vorlage - S 0559: Angenommen

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Pforzheim

Antrag der Stadtverwaltung (Stadtkämmerei):

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Pforheim.

Die detaillierte Jahresabschlussrechnung entnehmen Sie der entsprechenden Vorlage im Bürgerinformationssystem:

Zur Vorlage S 0559

Weitere Informationen zum Thema Haushalt und Finanzen der Stadt Pforzheim finden Sie hier:

Infoseite Haushalt & Finanzen

Abstimmungsergebnis

33 Ja-Stimmen, einstimmiger Beschluss

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA3  
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 21 – Vorlage - S 0551: Angenommen

Vereinigte Stiftungen der Stadt Pforzheim: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024

Antrag der Stadtverwaltung (Stadtkämmerei):

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Vereinigten Stiftungen der Stadt Pforzheim.

Weitere Infos zum Jahresabschluss der Vereinigten Stiftungen der Stadt Pforzheim finden Sie in der Vorlage:

Zur Vorlage S 0551

Abstimmungsergebnis

33 Ja-Stimmen, einstimmiger Beschluss

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA3  
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 22 – Vorlage - S 0557: Angenommen

Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES), Anpassung der Entschädigungssätze für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

Antrag der Stadtverwaltung (Feuerwehr)

  1. Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Pforzheim (Feuerwehr-Entschädigungssatzung, FwES) wird neu gefasst.
  2. Der Aufwand in Höhe von bis zu 420.000 EUR pro Jahr wird ab dem Haushaltsjahr 2026 im Ergebnishaushalt berücksichtigt.
Begründung

Vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – insbesondere infolge gestiegener Lebenshaltungskosten, tariflicher Entwicklungen, der Erhöhung des Mindestlohns sowie zunehmender zeitlicher Beanspruchung – ist eine Anpassung der Entschädigungssätze dringend erforderlich, um das ehrenamtliche Engagement in diesem sehr zeit- und arbeitsintensiven Bereich entsprechend zu würdigen und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese wichtige Aufgabe weiterhin ehrenamtlich erfüllt wird. Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zeichnen sich durch eine hohe Identifikation zur Stadt Pforzheim aus.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Vorlage:

Zur Vorlage S 0300

Infoseiten: Freiwillige Feuerwehr Pforzheim

Abstimmungsergebnis

33 Ja-Stimmen, einstimmig angenommen

Pressemitteilung: Stadt stärkt die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA3  
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 23 – Vorlage - S 0558: Angenommen

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehr (Kostenersatzsatzung)

Antrag der Stadtverwaltung (Feuerwehr):

Den Erlass der neugefassten Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehr gem. Anlage 1 (Kostenersatzsatzung).

Weitere Informationen finden Sie in der Vorlage im Bürgerinformationssystem:

Zur Vorlage S 0558

Abstimmungsergebnis

Einstimmig beschlossen

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA3  
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 24 – Vorlage - S 0568: Angenommen

Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost - Förderung der Sanierungsmaßnahmen EMMA-Kreativzentrum

Antrag der Stadtverwaltung (Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe)

  1. Die Außenfassade und das Dach des EMMA-Kreativzentrums werden mit einem Aufwand in Höhe von vorläufig geschätzt ca. 1.570.000 Euro saniert. Der EPVB erhält von Seiten der Stadt eine entsprechende Bezuschussung aus Mitteln der Städtebauförderung und wird beauftragt, die zum Zwecke der Sanierung erforderlichen Leistungen auszuschreiben und den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
  2. Die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 680.000 Euro im städtischen Ergebnishaushalt 2025
Hintergrund:

Das Dach des EMMA-Kreativzentrums ist sanierungsbedürftig. Die Bausubstanz befindet sich in einem schlechten Zustand, was dazu führt, dass immer wieder Undichtigkeiten am Dach auftreten, insbesondere nach stürmischen Wetterlagen.

Zudem können die Regenabflussrohre bei starken Regenereignissen die Wassermengen nicht mehr auffangen, da der Ablauf der höheren Dachflächen über die unteren Dachflächen bzw. Terrassen kaskadenförmig angeordnet ist. Durch diese Situation kommt es dazu, dass in den oberen Bereichen am Dach das Mauerwerk durchfeuchtet und hierdurch Abplatzungen entstehen und die Gefahr durch herabfallendes Putzwerk besteht. Daher wurde vom EPVB veranlasst, an den Eingangsbereichen ein Gerüst als Überdachung anzubringen. Der Allgemeinzustand der Außenfassade ist generell nicht gut. Insbesondere die Fenster-einfassungen aus Sandstein sind zu sanieren.

Zur Vorlage - S 0568

Website: EMMA Kreativzentrum

Abstimmungsergebnis

Mit 28 Ja-Stimmen und 5 Stimmen beschlossen.

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL12 
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA 3 
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 25 – Vorlage - S 0549: Angenommen

Bestimmung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Pforzheim (ESP)

Antrag der Stadtverwaltung (ESP):

Der Gemeinderat bestimmt auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg die

BW Partner Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hauptstraße 41, in 70563 Stuttgart,


für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Pforzheim (ESP).

Zur Vorlage S 0549

Abstimmungsergebnis

Mit 30 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen.

 JaNeinEnhaltung
FWP/BL/FL3  
AfD4  
CDU7  
FDP/FWV3  
BA 3 
GL2  
SPD4  
Grüne/WiP/Die LINKE4  
ZfP/UB/GfP3  

TOP 26 – Vorlage - S 0577: Berichterstattung

Information über die Evaluierung der neuen Grundsteuerhebesätze ab 2025

Die Informationen der Sadtkämmerei über die Evaluierung der neuen Grundsteuerhebesätze ab 2025 finden Sie hier im Bürgerinformationssystem:

Zur Vorlage S 0577

Wortmeldungen

StR Erhardt (CDU): "Herr Weber, der Stadtkämmerer, hat schon für 2028 einen höheren Grundsteuersatz antizipiert."

BM Volle: "Gutachterausschuss hat keine falschen Bodenrichtwerte erhoben, sondern arbeitet sauber und korrekt."

TOP 27 & TOP 28

Mündliche Anfragen der Mitglieder des Gemeinderats sowie Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohner