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Umlagen

Verteilung einer aufzubringenden Summe unter den Umlagepflichtigen. Die Gemeinden müssen Umlagen entrichten an Zweckverbände und ähnliche Zusammenschlüsse, an die Kreise und an das Land. Grundlage für die Berechnung einer Umlage kann der aus einer gemeinschaftlichen Einrichtung sich ergebende Nutzen für die Gemeinde (= beitragsähnlicher Umlagetyp) oder auch (wie bei der Gewerbesteuerumlage oder der Kreisumlage) die Steuerkraft der Gemeinde sein (= steuerähnlicher Umlagetyp).