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Stellenplan

in den meisten Ländern Bestandteil des → Haushaltsplans (sonst: Anlage zum Haushaltsplan). Der 

Stellenplan weist die im Haushaltsjahr benötigten Stellen der Beamten, Angestellten und Arbeiter 

aus und ist verbindliche Grundlage für die kommunale Personalwirtschaft. Er muss enthalten: 

  • die Gesamtzahl der Stellen; 
  • eine Aufgliederung der Stellen entsprechend der einzelnen Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen; 
  • eine Übersicht, wie die Stellen auf die einzelnen Ämter verteilt sind; 
  • eine Übersicht, wie viel Beamte zur Anstellung, wie viel Nachwuchskräfte und wie viel informatorische Beschäftigte (z. B. Referendare, Praktikanten) für das Haushaltsjahr vorgesehen sind.