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Haushaltswirtschaftliche Sperre

kann dann vom Gemeindevorstand vorgenommen werden, wenn sich bei der Ausführung des Haushaltsplans erkennen lässt, dass → Fehlbeträge zu erwarten sind (d. h., die tatsächlichen Einnahmen sind geringer als die veranschlagten und/oder die tatsächlichen Ausgaben sind unerwartet höher als geplant). Ziel der haushaltswirtschaftlichen Sperre ist es, Ausgaben zu sparen.