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Personalausweis – PIN zurücksetzen

Die PIN für Ihren Personalausweis können Sie vor Ort im Bürgercentrum oder in den Ortsverwaltungen zurücksetzen lassen.

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind in Pforzheim mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.

Für Sie ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.

Verfahrensablauf

Die Neusetzung der PIN für den elektronischen Identitätsnachweis können Sie nur persönlich vornehmen. Eine Bevollmächtigung ist dabei nicht möglich.

Für die Neusetzung wird Ihr Ausweis auf das Änderungsterminal gelegt. Danach geben Sie die 6-stellige Zugangsnummer ein, die auf der Vorderseite Ihres Ausweises steht. Anschließend können Sie Ihre neue PIN festlegen.

Fristen

Die PIN ist mit der Neusetzung aktiviert.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

Für die Neusetzung der PIN entfalle keine Kosten.

Bearbeitungsdauer

Sofort

Hinweise

Verwenden Sie keine leicht zu erratenden Zahlen, wie z. B. Teile Ihres Geburtsdatums, die Zugangsnummer oder einfache Kombinationen wie „123456“. Prägen Sie sich Ihre PIN gut ein und achten Sie darauf, dass die PIN nur Ihnen bekannt bleibt. Notieren Sie die PIN nicht auf dem Ausweis. Bewahren Sie PIN und PUK jederzeit an einem sicheren Ort auf. Teilen Sie Ihre PIN nie mit Dritten!

Rechtsbehelf

Kein

Rechtsgrundlage

Personalausweisverordnung (PAuswV)

  • § 20 Neusetzung und Änderung der Geheimnummer

Freigabevermerk

Stadt Pforzheim, Bürgercentrum